Förderung für „Altösterreicher“?
Wir haben unsere Stute decken lassen und erwarten in den nächsten Tagen unser Fohlen. Es wurde uns empfohlen unsere Stute in das Stutbuch eintragen zu lassen.
Wir haben uns für einen Altösterreichischen Warmbluthengst entschieden da unsere Stute auch auf diese Linie zurück geht. Stimmt es das diese Pferde gefördert werden weil es nicht mehr viele gibt?
Darf ich unsere Stute auch mit Fohlen zur Stutbuchaunahme anmelden und – sollte sie eingetragen werden – können wir unser Fohlen gleich vor Ort brennen lassen?
Bekommt das Fohlen auch einen Brand, wenn die Stute nicht eingetragen ist?
Macht es Sinn, das Fohlen für das Fohlenchampionat anzumelden auch wenn wir nicht vorhaben es zu verkaufen?
Anna Brunnader, per E-Mail
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Antwort von Dr. Leopold Erasimus
Im Jahr 1995 wurde das ÖPUL (Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft) gestartet. Die Maßnahme "Haltung und Aufzucht gefährdeter Tierrassen" ist wesentlicher Teil des ÖPUL und wurde zuletzt für den Zeitraum 2007 - 2013 definiert. In der Zwischenzeit umfasst die Rassenliste der anerkannten, erhaltenswürdigen seltenen Nutztierrassen insgesamt 31 Rassen, wobei 5 Pferderassen als gefährdet anerkannt sind, unter anderem auch das Altösterreichische Warmblut. Die Teilnahme am Generhaltungsprogramm ist an zahlreiche Voraussetzungen und Verpflichtungen gebunden. Einerseits können ausschließlich landwirtschaftliche Betriebe (2ha Mindestfläche) am Programm teilnehmen, andererseits muss die Stute bereits beim zuständigen Landespferdezuchtverband eingetragen sein und von einem Altösterreichischen Warmbluthengst belegt werden. Außerdem muss die Stute eine Abfohlung bis zum 1. April nachweisen, um überhaupt in das Generhaltungsprogramm aufgenommen werden zu können.
Die Beantragung der Maßnahme "Seltene Nutztierrassen" kann ausschließlich in der örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer erfolgen. Es ist allerdings festzuhalten, dass zum derzeitigen Zeitpunkt ein Neueinstieg grundsätzlich nicht möglich ist.
Bezüglich Stutbuchaufnahme und Fohlenbrennen erscheint es dringend angebracht, dass mit dem zuständigen Landespferdezuchtverband Kontakt aufgenommen wird. Grundsätzlich ist die Aufnahme der Stute in ein Zuchtbuch auch mit Fohlen möglich. Ob das Fohlen gleich vor Ort gebrannt werden kann, ist mit dem Zuchtverband abzuklären. Wenn die Stute nicht eingetragen ist, kann auch das Fohlen nicht gebrannt werden, es wird dann gemäß Kennzeichnungsverordnung gekennzeichnet (Chip, Pferdepass), erhält aber keinen Abstammungsnachweis.
Die Teilnahme an einem Fohlen-Championat ist dann sinnvoll, wenn man an einem Vergleich mit anderen Fohlen interessiert ist und auf die Beurteilung der Fohlenkommission Wert legt. Grundsätzlich sollte jeder Züchter darauf bedacht sein, seine Fohlen zu präsentieren und mit anderen zu vergleichen, um so eventuelle Rückschlüsse für zukünftige Anpaarungen zu erhalten.