Reitlehrer die nicht richtig reiten können. Erlaubter Betrug?

Hallo. Vor nicht allzu langer Zeit erfuhr ich von einer Bekannten und ihrer Tochter, dass es tatsächlich Reitställe gibt, die Ausbildungspersonal beschäftigen, das selbst nicht annähernd am Übungsleiterniveau bzw. selbst nichtmal auf Reiterpassniveau unterwegs ist, jedoch fleißig am Unterrichten ist.
Nun meine Frage: Dürfen solche Leute denn von Gesetzteswegen her unterrichten und welche Versicherung akzeptiert eine Reitlehrerversicherung ohne Übungsleiterausbildung?
Grenzt es nicht schon an Betrug, zu unterrichten, wenn die betreffenden Personen selbst nicht in der Lage sind, ein Pferd korrekt zu Arbeiten?
Bitte gebt mir Auskunft, da mich dieses Thema wirklich sehr interessiert.
Danke eure Ekesch!

hello soviel ich weiss ist

hello
soviel ich weiss ist der versicherung egal ob du prüfungen hast oder nicht. reitlehrerversicherungen kann jede(r) abschliessen! ist so eine grauzone was das betrifft. und wenn was passiert, denk ich fängt die versicherung sicher zu streiten an!?!?! wenn die leut unterricht nehmen bei einer nicht qualifizierten person- sskm! - anfänger leiden halt darunter, weil sie ja nicht wissen das es totaler blödsinn is was ihnen teilweise gelernt wird, naja... cest la vie!
ich finds nur schade das es so leute gibt die es machen und sich für besonders halten.
lg

Reitlehrer die nicht richtig reiten können

Ich finde es auch eine frechheit sondergleichen, nur denke ich, dass dies doch betrug ist wenn mit phrasen wie "gut ausgebildete schulpferde" oder "qualifiziertes Ausbildungspersonal" geworben wird.
Weißt du vielleicht auch, wie das ganze rechtlich gehandhabt wird?

gruß ekesch

Rechtliche Stellungnahme

Liebe Ekesch,

Da wir Deine Anfrage sehr interessant fanden bzw. dieses Thema immer wieder relevant ist, haben wir unseren Rechtsexperten datzu befragt und folgende Stellungnahme erhalten:

Betrifft: Anfrage „Unterrichtserteilung“

Ihre Verwunderung ist für mich durchaus nachvollziehbar; allerdings stellt es – das darf ich von vornherein festhalten – an sich keinen Betrug im strafrechtlichen Sinne dar, wenn jemand unterrichtet, der selbst nicht in der Lage ist, ein Pferd korrekt zu arbeiten.

Leider ist es bis heute noch nicht gelungen, den Begriff „Reitlehrer“ zu schützen und hier eine Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz zu organisieren. So ist die Reitlehrerausbildung ebenso wie die vorgehenden Prüfungen im Rahmen der ÖAPO eine Ausbildung und Prüfung, die der Österreichische Pferdesportverband organisiert, die aber – Gott sei Dank – staatlich anerkannt ist.
Grundsätzlich darf sich daher jeder, auch wenn er keine einschlägige Ausbildung oder Reiterfahrung nachweisen kann, „Reitlehrer“ nennen und Reitunterricht erteilen.

Diejenigen, die derartigen Unterricht ohne die notwendige Ausbildung, also die notwendigen Kenntnisse, noch dazu gegen Entgelt, erteilen, sind sich aber meistens nicht bewusst, dass sie massiven Schaden anrichten und dabei selbst zur Haftung herangezogen werden können; denn sie werden im Sinne der §§ 1299 und 1300 ABGB im Rahmen von Unfällen zur Haftung als „Sachverständige“ gewertet und müssen selbst beweisen, dass sie jene Kenntnisse und jenen Fleiß haben, den FachkollegInnen gewöhnlicherweise haben.
Diese Sorgfaltsverpflichtung eines Sachverständigen ist generell höher anzusetzen und richtet sich daher nach dem Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe, sodass sich das Anforderungsprofil grundsätzlich nach den einschlägigen Ausbildungsvorschriften richten wird. Der Sachverständige haftet im Sinne des § 1299 ABGB, wenn er in seinem Fach- oder Tätigkeitsbereich einen unrichtigen Rat erteilt oder eine Fehlverhaltensweise setzt, soferne ihn zumindest eine leichte Fahrlässigkeit trifft.
Dabei haftet der Sachverständige nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine „Erfüllungsgehilfen“ gemäß § 1313 ABGB, also für diejenigen Personen, die er an seiner Stelle zur Werkerfüllung einsetzt.

Wenn daher – wie Sie ausführen – das Ausbildungspersonal selbst nicht annähernd Übungsleiter- und Reiterpassniveau hat, so ist damit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung verbunden, für die der jeweilige Betreiber haftet.
Es liegt wohl auf der Hand, dass derartig unqualifiziertes Ausbildungspersonal für beide Seiten, nämlich für den Betrieb und den zu unterrichtenden Reitschüler, Risiko in hohem Maße verkörpert und wohl nur kurzfristige Vertragsbeziehungen ermöglicht werden, nachdem wohl jeder Reitschüler in Kürze die mangelnde Qualifikation bemerken dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Lechner

Wir hoffen, dass wir Dir damit einige offene Fragen beantworten konnten!

lg Kathi

Redaktion Pferdplus

Ja, danke.

Ja, danke.

Ausgebildete Reitlehrer

Die Frage ist doch können sie reiten / unterrichten oder haben sie nur keine Ausbildung über die Fena.
Ich stell mal in den Raum jeder der einen Reiterpass Übungsleiter hat kann reiten? Oder unterrichten ?
Meine Meinung der Reiterpass wäre so viel zu wenig und sich den Normen der Ausbildungsregeln der Fena zu unterwerfen ist auch fraglich. Und jemand der Unterricht gibt muss didaktische Fähigkeiten haben nicht nur laut sein können (es geht auch ganz leise ) und er muss zu mir als Person passen.
Klar wenn da jemand am Platz steht und Sprüche klopft und gar nix dabei herauskommt ...aber das merkt man so über kurz oder lang ( Kinder muss allerdings der Erwachsene vor solchen Leuten schützen ) dann wirst nicht lange Unterricht bei demjenigen nehmen.
Wollte mir mal Luft machen ,weil alle immer auf die Ausbildung der Fena pochen es gibt auch alternative Ausbildungen die halt nur nicht anerkannt werden.
viel Spaß weiterhin mit den Pferden wünscht euch Claudia

Ausgebildete Reitlehrer

Hallo. Natürlich sagt eine FENA-Qualifikation nichts (und ich möchte nochmal betonen) NICHTS über die Qualität des Unterrichts aus. -Die Ausbildung zum Übungsleiter ist meiner Meinung nach ein schlechter Scherz-
Dennoch, bei dieser Reitlehrerin, war es tatsächlich so, dass sie nichtmal auf Reiterpassniveau unterwegs war -was meiner Meinung nach schon sehr sehr schwach und verantwortungslos ist-
Natürlich gibt es um einiges bessere Ausbildungen als die der Fena (wie ich auch selbst im Augenblick feststelle, wie gesagt, die Übungsleiterprüfung ist ein schlechter Scherz)

Nur denke ich, dass es für den Laien oft sehr schwierig ist, festzustellen, ob ein Reitlehrer qualifiziert ist oder eben nicht, da müsste man doch auch strenger drauf achten.