Transporteurschein erforderlich?
Darf man als Hobbyreiter unentgeltlich – ohne Transporteurschein – ein fremdes Pferd in seinem Pferdeanhänger innerhalb von Österreich transportieren? Dazu gibt es verschiedene Meinungen unter uns Reitern.
DI Harald Schmidt, per Mail
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Antwort von Rechtsanwalt Dr. Peter Lechner
Zur Beurteilung, ob ein „Transporteurschein“ für einen Pferdetransport erforderlich ist, ist die Verordnung EG 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport heranzuziehen. Abzustellen ist nach dieser Verordnung darauf, ob ein Transport „kommerziellen Zwecken“ dient. Nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln und der bisher dazu vorliegenden Literatur sind Hobby-Pferdehalter und -reiter, die ihre Pferde zum Turnier, in den Urlaub oder zum Tierarzt fahren, jedenfalls nicht unter diese „kommerziellen Zwecke“ zu subsumieren.
Wenn also unentgeltlich ein fremdes Pferd im eigenen Pferdeanhänger (mit-)transportiert wird, so ist schon aufgrund der Unentgeltlichkeit davon auszugehen, dass der Transport nicht kommerziellen Zwecken dient und daher der nach der EG-VO 1/2005 bzw. dem Tiertransportgesetz, BGBl. I 54/2007, geforderte Befähigungsnachweis nicht erforderlich ist.
Gefährlich wird es lediglich, wenn Entgelt für den Transport verlangt wird. Dann ist sicher ein „kommerzieller Zweck“ gegeben, es sei denn, dass lediglich die tatsächlich auflaufenden Spesen (z. B. anteiliger Treibstoffkostenersatz) verlangt werden.