Wer haftet bei haltungsbedingten Krankheiten oder Verletzungen? Einstellbetrieb oder Pferdebesitzer

hallo.
Wollte mal nachfragen, wie die Rechtslage ist, wenn sich ein pferd auf der Koppel verletzt oder sich im stall eine Erkrankung zuzieht?

-Wer übernimmt den entstandenen Schaden (einstellbetrieb oder Pferdebesitzer)

- Ist der Einstellbetrieb dazu verpflichtet, den Pferdebesitzer bei einer Verletzung des Pferdes sofort zu infomieren bzw. ggf. einen Tierarzt zu holen oder muss der Pferdebesitzer "selber draufkommen" dass mit seinem pferd etwas nicht stimmt?

- Wenn eine Fütterungsbedingte bzw. Haltungsbedingte Krankheit auftritt, ist der Einstellbetrieb hier verpflichtet die Tierarztkosten zu übernehmen oder bleibt hier der Pferdebesitzer auf seinem "Schaden sitzen"?

Würd mich freuen, wenn ihr mir zu diesem Thema Infos geben könntet!

Ganz liebe Grüße
eure Ekesch

Blog von Annette Wettstein

http://www.pferderecht-einfach.de

Hier findet ihr regelmäßig gute Beiträge zum Pferderecht in Deutschland, unter anderem ist auch ein Beitrag zur Haftung des Stallbesitzers bei Erkrankung durch Fütterung enthalten. Dabei handelt es sich um ein Urteil auf Landesebene (NRW).

Grüße, Claudia

Blog von Anette Wettstein

Hallo. Danke für den link. Hab mittlerweile rausgefunden wie das so in österreich läuft...die Deutschen sind da ja um einiges resoluter!
Würd ich gut finden, wenn das in Österreich auch so wär!
Danke für deine Hilfe!

ganz liebe grüße Ekesch!

Hallo! Könntest du mir das,

Hallo! Könntest du mir das, was du von Österreich heraus gefunden hast, weiterleiten?
Danke!! LG

Weiterleiten an Destiny

Hallo. Natürlich. Es ist in Österreich so, dass eindeutig eine unterlassung nachgewiesen werden muss.
sprich: Dem stallbesitzer oder Sommerweidenbesitzer muss eindeutig bewiesen werden, dass er sich nicht weiter um eine verletzung oder erkrankung "gekümmert" sprich: weder den besitzer noch den Tierarzt verständigt hat.
(beweis das mal -> der/die sagt, dass es nicht gesehen wurde, weils keine anzeichen gab und schon steht aussage gegen aussage)
Dennoch gibt es fälle (mir ist einer bekannt), bei dem ein pferdebesitzer mit seiner klage erfolgreich war.

glg