„Blut-Regel“: Offizielles Statement der deutschen FN ist da
Nachdem es bisher nur mündliche Statements gab, hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) nun eine offizielle Presseerklärung in Sachen ,Blut-Regel‘ herausgegeben. Es bleibt dabei – die FN wird die geplante Einführung der umstrittenen Regel unterstützen.
Hier das FN-Statement im Wortlaut:
Die FEI wird auf ihrer Generalversammlung in Rio de Janeiro (11. bis 14. November) über Änderungen des Dressurreglements abstimmen. Konkret geht es auch um die sogenannte Blood Rule („Blut-Regel“).
Bislang gab es im FEI-Dressurreglement keine eindeutige Regelung, wie beim Vorhandensein von Blut am Pferdemaul oder anderen Körperstellen während des Wettbewerbs zu verfahren ist. In der Praxis war es so, dass ein Pferd abgeläutet wurde. Mit dem neues Passus wird es klare Normen geben: Eine Blutung führt zum Ausschluss. Lediglich bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften kann eine Ausnahme zugelassen werden. Ist im Wettbewerb eines Championats Blut zu erkennen, so muss der Chefrichter den Reiter und das Pferd abläuten. Der Reiter kann aber die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen oder neu beginnen, wenn ein Tierarzt das Pferd untersucht hat, keine Bedenken gegen den erneuten Start vorbringt und die Blutung gestoppt ist, weil es sich um eine Bagatellverletzung handelt.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) wird diese Reglementänderung bei der FEI-Generalversammlung mittragen. Generalsekretär Soenke Lauterbach erläuterte: „Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für Championate und nicht für den gesamten internationalen und nationalen Dressursport. Bei den Spitzen-Events sind genügend Tierärzte am Viereck, die eine schnelle Untersuchung garantieren.“ Hinzu komme der Mannschaftsgedanke. Die neue Regel soll verhindern, dass ein Team aus der Wertung fällt. Lauterbach: „Unstrittig ist jedoch, dass der Verbleib des Pferdes im Wettbewerb allein von der tierärztlichen Diagnose abhängt. Es geht darum, eine Bagatellverletzung von einer echten gesundheitlichen Beeinträchtigung zu unterscheiden. Das Wohl des Pferdes muss und wird weiterhin oberstes Gebot sein.“
Quelle: fn-press, Warendorf
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