Helmkamera nur noch mit Sondererlaubnis der FEI
Bei ihrer letzten Generalversammlung im November 2011 hat die FEI die Verwendung von Helmkameras während des Wettkampfs stark eingeschränkt und von einer Sondererlaubnis der FEI abhängig gemacht. Nun hat sie präzisiert, wer für die Erteilung dieser Erlaubnis zuständig ist – es braucht schließlich alles seine Ordnung.
Der Artikel 140 in den ,Allgemeinen Bestimmungen' (General Regulations) der FEI, der bei der letzten Generalversammlung im Novmeber 2011 in Rio de Janeiro geändert worden war, besagt, dass „die Verwendung von Helmkameras am Athleten oder an dessen Ausrüstung nicht mehr zulässig ist – es sei denn, die FEI erteilt eine spezielle Erlaubnis dafür. Das Tragen einer solchen Kamera ist immer die freiwillige Entscheidung eines Athleten und erfolgt auf dessen eigenes Risiko.“
In einer Pressemitteilung hat die FEI diese Bestimmung nun ergänzt und detailliert erklärt, wer für die Erteilung dieser Sondererlaubnis genau zuständig ist und an wen diesbezügliche Ansuchen zu stellen sind.
Im Einzelnen erklärt die FEI:
• Bei jedem FEI-Event, z.B. Weltcup-Turnieren, Nationenpreisen oder FEI-Championaten, müssen Anfragen für das Tragen einer Helmkamera an den Direktor der jeweiligen Disziplin in der FEI-Zentrale gerichtet werden, der diese Anfrarge zu prüfen und zu entscheiden hat. Diese Anfrage muss der FEI-Zentrale mindestens 48 Stunden vor dem Wettkampf vorliegen. Ob Anfragen, die nach diesem Zeitpunkt bei der FEI eintreffen, geprüft und bearbeitet werden, liegt ausschließlich im Ermessen der FEI.
• Für andere Turniere erhält die Ground Jury die Ermächtigung, über das Tragen einer Kamera am Athleten oder an dessen Ausrüstung zu entscheiden, wobei die jeweiligen Umstände ebenso zu berücksichtigen sind wie die Empfehlungen bzw. Wünsche des Veranstalters vor Ort
• Mit ihrer Entscheidung muss die Ground Jury sicherstellen, dass die Verwendung einer Helmkamera kein Sicherheitsrisiko darstellt und dass dabei weder die FEI noch andere Beteiligte der Gefahr ausgesetzt werden, ihre vertraglichen Pflichten oder Verantwortlichkeiten zu verletzen. Wenn dies nicht der Fall ist, sollen Helmkameras erlaubt werden.
Mit dieser Klarstellung setzt die FEI der Verwendung von Helmkameras weiterhin enge Grenzen und behält sich bei den wichtigen Events die Entscheidung über ihre Verwendung selbst vor. Die Strategie dahinter ist klar - sie möchte den Einsatz derartiger Kameras nicht ausufern lassen, sondern ihre eigenen Übertragungsrechte und damit auch ihre Sponsoren-Interessen schützen.
Bei den Weltreiterspielen in Kentucky erlangte der australische Buschreiter Peter Atkins einige Berühmtheit, als er auf seinem Pferd Henry Jota den Geländekurs mit Helmkamera absolvierte und das Video auf Youtube stellte. Pferdesportfreunde und Military-Fans waren entzückt – die FEI offensichtlich nicht, weshalb sie dem Treiben ein jähes Ende setzte. Eigentlich Schade – denn an Aufnahmen wie die von Peter Atkins könnte man sich durchaus gewöhnen... Sehen sie selbst!
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