Hufrehe selbst behandelt – Pferdebesitzerin wegen Tierquälerei verurteilt
Falsch verstandene Tierliebe kommt einer 61-jährigen Pferdebesitzerin in Bayern nun teuer zu stehen: Sie hatte bei ihrem an Hufrehe erkrankten Pferd die verordneten Medikamente eigenmächtig abgesetzt, das Pferd mußte schließlich eingeschläfert werden.
Der Fall, der vor dem Amtsgericht Neuburg a. d. Donau verhandelt wurde, hatte bei Beobachtern für Kopfschütteln und bei Tierfreunden für Entsetzen gesorgt. Mitte 2009 war, wie die Augsburger Allgemeine berichtet, die Stute der 61-jährigen Frau von einem Tierarzt wegen chronischer Hufrehe behandelt worden – der Veterinär hatte damals Antibiotika und Schmerzmittel sowie einen speziellen Hufbeschlag verordnet. Die verschriebenen Medikamente hatte die ausgebildete Heilpraktikerin jedoch nach kurzer Zeit wieder abgesetzt und das Pferd stattdessen mit Kräutern und Aspirin selbst behandelt. Die Hufe hätte sie weiter von einem Hufschmied versorgen lassen, so die Frau.
Im Oktober 2010 war die Stute wegen eines Melanoms nochmals vom Tierarzt behandelt worden – und wurde von diesem neuerlich auf die Schmerzen des rehegeplagten Pferdes und die nötigen Behandlungen aufmerksam gemacht, jedoch vergeblich. Die Besitzerin verabreichte weiter nur Aspirin: „Es ging ihr gut. Ich weiß, dass man Tiere loslassen muss, aber sie hat nicht gelitten“, verteidigte sich die Frau vor Gericht.
Im Juni 2011 hatte sich der Zustand des Pferdes derart verschlechtert, dass der Tierarzt neuerlich gerufen werden mußte – diesem bot sich jedoch ein erschütternder Anblick – das Tier war stark abgemagert, an beiden Vorderbeinen hatte sich das Hufbein bereits teilweise abgelöst. „Das Tier hatte fürchterliche Schmerzen und konnte sich kaum mehr bewegen. Aspirin wirkt bei Pferden nicht schmerzstillend", erklärte der Tierarzt gegenüber dem Richter. Er musste das Pferd noch am selben Tag einschläfern, das zuständige Veterinäramt erstattete Anzeige wegen Tierquälerei. Aufgrund der belastenden Aussagen des Tierarztes akzeptierte schließlich die Pferdebesitzerin das Urteil des Gerichts – sie muss nun eine Geldstrafe in der Höhe 3.600,– Euro bezahlen. Sie habe es ja nur gut gemeint, so ihre Rechtfertigung – doch ,gut gemeint‘ ist häufig das Gegenteil von gut….
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