Reitbeteiligung – die besten Tipps

Eine Reitbeteiligung bringt im Idealfall Vorteile für Pferdebesitzer UND Mitreiter. Foto: Archiv

Eine Reitbeteiligung ist eine feine Sache und bietet sowohl für den Pferdebesitzer, als auch den Mitreiter viele Vorteile. Wichtig dabei ist, die wesentlichen Punkte vorab möglichst präzise zu definieren, um spätere Probleme zu vermeiden.

Pferdebesitzerin A hat zwar ein Pferd, ist aber beruflich sehr engagiert und hat nicht immer ausreichend Zeit, um sich darum zu kümmern. Reiterin B hätte zwar Zeit, kann sich aber kein eigenes Pferd leisten. In solchen Fällen bietet sich eine Reitbeteiligung an: Besitzerin A räumt Reiterin B ein Nutzungsrecht an ihrem Pferd ein, wofür B einen zu vereinbarenden Kostenbeitrag leistet.

Rechte und Pflichten
Eine Reitbeteiligung ist zweifellos eine feine Sache und bietet für Pferdebesitzer und Mitreiter viele Vorteile – sie bringt aber auch Rechte und Pflichten für beide Seiten mit sich. Der Pferdebesitzer hat u. a. die Pflicht, den Mitreiter über die Eigenschaften und Eigenheiten des Pferdes aufzuklären: Welchen Ausbildungsstand hat es – und worauf ist im Umgang mit dem Pferd besonders zu achten? Auf der anderen Seite hat der Mitreiter die Pflicht, den Besitzer über sein eigenes reiterliches Können und seine Qualifikationen in Kenntnis zu setzen. Erst diese umfassende gegenseitige Information schafft jene Vertrauensbasis, die für das Funktionieren einer Reitbeteiligung unabdingbar ist. Hilfreich ist natürlich auch eine kurze Kennenlern- bzw. Probephase, in der sich zeigt, wie Besitzer, Pferd und Mitreiter miteinander zurechtkommen und harmonieren.

Schriftlicher Vertrag
Im nächsten Schritt gilt es nun detailliert zu vereinbaren, wie die Reitbeteiligung aussehen soll– man schließt einen Vertrag. Dringend anzuraten ist, die wichtigsten Punkte einer solchen Vereinbarung schriftlich zu fixieren – mündliche Absprachen sind zwar grundsätzlich rechtlich ebenfalls gültig, aber in Streitfällen erheblich schwerer beweisbar als schriftliche Verträge und bergen daher ein viel höheres Risikopotential. Im Internet gibt es eine Vielzahl von sogenannten Musterverträgen (Reitbeteiligungsverträge), an denen man sich orientieren kann – auch hier können sie einen solchen downloaden.

Die wichtigsten Punkte
In einem solchen Vertrag sollten die wichtigsten Punkte so genau wie möglich festgelegt werden. Dazu zählen insbesondere:
–    die Höhe der Kostenbeteiligung (also des vom Mitreiter an den Besitzer zu zahlenden Betrages, der meist pro Monat vereinbart wird) und wie die finanzielle Abwicklung erfolgen soll (Fälligkeit, Art der Überweisung usw.)
–    Art und Weise des Nutzungsrechts (in welchem Umfang und für welche Zwecke darf B das Pferd von A nutzen)
–    Werden zusätzlich zur Kostenbeteiligung noch weitere Leistungen vereinbart (z. B. Pflege, Ausmisten, Füttern), die B zu erbringen hat?
–    Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten
–    Versicherungsschutz
Letzterer ist ein besonderes wichtiger Punkt: Für das Pferd, das gemeinsam genutzt wird, sollte unbedingt eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung bestehen, die das sogenannte Fremdreiterrisiko miteinschließt – somit auch dann gültig ist, wenn der Mitreiter mit dem Pferd unterwegs ist.
Klar ist, dass auch ein sehr detaillierter und ausführlicher Vertrag niemals alle Eventualitäten abdecken kann. Funktionieren wird eine Reitgemeinschaft auf Dauer nur mit Kompromissbereitschaft und gegenseitigem Verständnis – dann aber ist sie eine wunderbare Sache, bei der beide Seiten profitieren.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema Mitreiter finden Sie in Pferdplus-Ausgabe 8/2011, S. 44-46.

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