Schärfere Regeln für Wiener Fiaker
Die rot-grüne Stadtregierung hat eine Novelle zum Wiener Fiakergesetz vorgestellt, die für die Fiakerunternehmen strengere Kontrollen und für die Pferde besseren Schutz bringen soll.
Auf die Wiener Fiaker kommen eine Reihe schärferer Bestimmungen zu, die im Wesentlichen auf einen verbesserten Schutz der Fiakerpferde und eine effizientere Regelung der teilweise überfüllten Standplätze abzielen. Dies sieht eine Novelle zum Fiakergesetz vor, die am Montag (14. Februar) von Umweltstadträtin Uli Sima (SPÖ) und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) in einer Pressekonferenz präsentiert wurde.
Kernstücke der neuen Bestimmungen sind u .a. fix montierte Fahrzeugnummern an jeder Kutsche, die eine bessere Identifikation ermöglichen soll, weiters die Einführung eines detaillierten Fahrtenbuchs und eine neue Standortregelung, Auch die Pooh-Bags werden nun endgültig verpflichtend – die bisher möglichen Ersatzzahlungen, mit denen man sich von der Tragepflicht befreien konnte, sind nicht mehr möglich.
Die Novelle sieht die Einführung von Fahrzeug-Identifikationsnummer vor, vergleichbar den Fahrgestellnummern beim Auto. Sie muss gemeinsam mit den bisher schon üblichen Kennzeichen fix an der Kutsche angebracht werden. Bisher waren die Nummern lose auf den
Gefährten angebracht. Die neue Nummerntafel soll eine rasche und zuverlässige Identifizierung ermöglichen.
Außerdem müssen die Fiaker ein Fahrtenbuch führen, in dem sie die Abfahrt vom Stall, die Anzahl der Fahrten sowie die Fütterungs- und Ruhezeiten der Tiere detailliert eintragen.
Auch bei den Standplätzen wird es eine neue Regelung geben. Es werden grüne und rote Platzkarten an die Unternehmen vergeben – mit grünen Platzkarten dürfen Standplätze in der City an geraden Kalendertagen angefahren werden, rote Karten gibt es für ungerade Tage. Das Kartensystem soll sicherstellen, dass die Gespanne nicht jeden Tag im Einsatz sind.
"Pooh-Bags" müssen künftig verpflichtend verwendet werden. Ersatzzahlungen, mit denen man sich von der entsprechenden Pflicht befreien konnte, sind nicht mehr möglich. Die Auslaufzonen müssen sich innerhalb des Stadtgebiets befinden, der Strafenkatalog für Vergehen wird einheitlich. Als Höchststrafe drohen den Fiakern bis zu 3.500 Euro.
Auch die jährliche Konzessionsprüfung wird verschärft – und generell soll es noch mehr Kontrollen als bisher geben.
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