Stacheldraht auf Pferdeweiden bleibt in der Schweiz weiter verboten

Stacheldraht bleibt auf Schweizer Pferdeweiden verboten. Foto: Archiv

Eine Initiative zur Aufhebung des Stacheldrahtverbots auf Pferdeweiden in der Schweiz wurde von der Wissenschafts-Kommission des Ständerats mit deutlicher Mehrheit abgelehnt – ein Sieg der Vernunft und des Tierschutzes.

Die Initiative (Motion) auf Aufhebung des Stacheldrahtverbots wurde vom FDP-Nationalrat Laurent Favre Anfang des Jahres gestartet. Favre ist zugleich Direktor der Landwirtschaftskammer in Neuenburg und begründete seinen Vorstoß im Wesentlichen mit wirtschaftlichen Argumenten: Elektrozäune seien auf den häufig weitläufigen Sommerweiden in den Schweizer Bergen zu teuer, der Praxis unangemessen und sachlich nicht notwendig, so Favre. Der Schweizer Tierschutz (STS) zeigte sich entsetzt über die Initiative, auch der Bundesrat verteidigte das Verbot vehement und führte ins Treffen, dass die Verletzungsgefahr bei Pferden besonders groß sei und gerade im Jura immer wieder Pferde mit schweren Stacheldrahtverletzungen behandelt werden müssten. Trotz erbitterten politischen Widerstands stimmte im April dieses Jahres der Nationalrat mit 109 zu 45 Stimmen für die von Favre geforderte Aufhebung des Stacheldrahtverbots auf Pferdeweiden, das 2008 im Rahmen der Tierschutzverordnung verabschiedet worden war.

Die Initiative von Laurent Favre musste jedoch noch vom Ständerat behandelt werden – und hier verweigerte in einer Sitzung vom 20. Dezember die zuständige Wissenschafts-Kommission des Ständerats (WBK) ihre Zustimmung: Mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung wurde das Begehren abgelehnt – somit bleibt Stacheldraht auf Pferdeweiden weiterhin verboten. Die WBK gewichtete den Tierschutz stärker als der Nationalrat und verwies in seiner Begründung auch darauf, dass für schwer zugängliche Weideabschnitte nach Kompromisslösungen seitens der Verwaltung gesucht werde.

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