Verdacht auf Tierquälerei – Stellungnahme des OEPS in der Causa Prunthaller

Ulrike Prunthaller hat gegen die vorläufige Sperre Beschwerde eingelegt. Foto: Archiv

Seit Wochen beschäftigen sich die Disziplinargremien der heimischen Pferdesportverbände mit den Vorwürfen gegen die Dressurreiterin Ulrike Prunthaller, die im November zu einer vorläufigen Sperre von 3 Monaten führte – die Reiterin hat gegen diese Maßnahme Beschwerde eingelegt. Nun hat der OEPS eine Presseerklärung zur Causa abgegeben.


Hier die Pressemitteilung des OEPS im vollen Wortlaut:

„Diverse Medien haben in den vergangenen Tagen über einen Fall von Tierquälerei berichtet. Um, im Sinne aller Beteiligten, Klarheit zu schaffen, sieht sich der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) veranlasst, trotz eines nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens eine Bestandaufnahme der bisherigen Geschehnisse zu veröffentlichen.
 
Tierschutz ohne Vorverurteilungen


Es wird hier festgehalten, dass der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) höchstes Interesse daran hat, sich für das Wohlergehen der Pferde, im Sinne des Reglement des OEPS und des Tierschutzgesetzes, einzusetzen. Deshalb werden auch alle diesbezüglichen Meldungen umgehend untersucht und im positiven Fall einer sofortigen Anzeige bei den zuständigen Behörden zugeführt. Weiters nehmen in so einem Fall die Disziplinargremien, auf Basis der Rechtsordnung des OEPS, ihre Arbeit auf.
Solange aber eine angeklagte Person nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung, weshalb sich der OEPS von jeder Vorverurteilung klar distanziert. Auch mediale Vorverurteilungen mit voller Namensnennung werden vom OEPS klar abgelehnt, da sie nicht den ethischen Grundsätzen des OEPS entsprechen.



OEPS reagierte umgehend


In der Causa Ulrike Prunthaller hat der OEPS sofort alle vom Reglement vorgesehenen Maßnahmen ergriffen und dafür gesorgt, dass die Vorfälle gerichtlich untersucht werden. Weiters wurde, bis zur Klärung des Sachverhalts, eine vorläufige Turniersperre der Reiterin angeordnet. Diese einstweilige Maßnahme wurde in den Medien des OEPS veröffentlicht.



Die Chronologie der Causa Prunthaller


4. September 2011

Dem Oberösterreichischen Pferdesportverband werden zwei Stellungnahmen zweier Zeugen übermittelt, denen unter anderem Verstöße gegen das Reglement des OEPS und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu entnehmen sind.



6. September 2011
Anzeige beim Bezirkspolizeikommando Grieskirchen durch den Präsidenten des Oberösterreichischen Pferdesportverbands.



9. September 2011

Der OPES erhält die Stellungnahmen der beiden Damen in Form von Eidesstattlichen Erklärungen.



13. September 2011

Der OEPS bittet den Oberösterreichischen Pferdesportverband um Einleitung eines Disziplinarverfahrens.



19. September 2011

Parallel dazu wird von den Zeuginnen eine Anzeige unter anderem wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis gegen Frau Ulrike Prunthaller und Herrn Friedrich Atschko eingebracht.



20. September 2011

Die Vorfälle werden der FEI zur Kenntnis gebracht, da sich einige Vorwürfe auch auf internationale Turniere beziehen.



22. September 2011

Der OEPS teilt Frau Ulrike Prunthaller mit, dass er bis auf weiteres von Entsendungen zu internationalen Turnieren laut § 20.1.2 der ÖTO absieht.



22. September 2011

Der Oberösterreichische Pferdesportverband erklärt sich für befangen und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Salzburger Pferdesportverband weitergeleitet



27. September 2011

Der Salzburger Pferdesportverband erklärt sich für befangen und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Steirischen Pferdesportverband weitergeleitet.



28. September 2011

Ulrike Prunthaller fordert eine Stellungnahme des OEPS bezüglich der Nichtgenehmigung von Starts bei internationalen Turnieren. Diese Stellungnahme wird am gleichen Tag  entsprechend beantwortet.



5. Oktober 2011

Der Steirische Pferdesportverband erklärt ebenfalls, das Disziplinarverfahren nicht durchführen zu können und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Tiroler Pferdesportverband weitergeleitet.



6. November 2011

Durch die Vorsitzende des Schiedsgerichtes des Tiroler Pferdesportverbands wird eine vorläufige Maßnahme gemäß § 2023 der ÖTO ausgesprochen, die Frau Prunthaller eine Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen für die Dauer von drei Monaten untersagt.



9. November 2011

Die vorläufige Maßnahme gemäß ÖTO § 2023 wird auf der Homepage des OEPS veröffentlicht, ebenso in den offiziellen Mitteilungen des OEPS in der Pferde Revue und Pferdplus (Heft 01/2012).



21. November 2011

Frau Ulrike Prunthaller bringt eine Beschwerde gegen die vorläufige Maßnahme (ÖTO § 2023) ein. Diese wird vom Senat des Strafausschusses Tiroler Pferdesportverband abgewiesen.

Das Schiedsgerichtsverfahren wird derzeit in Tirol abgewickelt.

Der weitere Verlauf ist offen.“

Soweit die Erklärung des OEPS. Zum Ablauf der Causa hat Pferdplus auch den Generalsekretär des OEPS, Ing. Franz Kager, interviewt – das Gespräch ist hier nachzulesen.

Der Vollständigkeit und Fairness halber sei an dieser Stelle auch auf eine Erklärung des Dienstgebers von Fr. Ulrike Prunthaller hingewiesen, die am 22. September – nach der anonymen Veröffentlichung eines Videos auf Youtube – publiziert wurde und in der sämtliche erhobenen Vorwürfe kategorisch zurückgewiesen werden. Wir dürfen diese Erklärung – die auch auf der Website des Bartlguts nachzulesen ist – hier ebenfalls ungekürzt wiedergeben:

Stellungnahme Bartlgut
Seit einiger Zeit kommt es zu massiven Vorwürfen unserer ehemaligen Mitarbeiterin Andrea Grob und deren Freund Thomas Peschl gegen unsere langjährige Bereiterin Ulrike Prunthaller und den selbstständigen Trainer Fritz Atschko. Diesen werden unsachgemäße und haarsträubende Trainingsmethoden mit unseren Pferden vorgeworfen.

Wer uns kennt, weiß, wie sehr wir unsere Pferde lieben. Schon deshalb sind wir den Vorwürfen genauestens nachgegangen und haben diese auch veterinärmedizinisch genauestens überprüfen lassen. Alle Vorwürfe wurden von den von uns hinzugezogenen Sachverständigen als nicht stichhaltig beurteilt.

Das Bartlgut weist deshalb die Vorwürfe ausdrücklich zurück und stellt sich schützend vor die vom Rufmord bedrohten Personen.

Dies umso mehr, als dass nun auch zu anonymen und verabscheuungswürdigen Hetzmethoden gegriffen wird, nachdem zuvor vergeblich versucht wurde das Bartlgut zu erpressen.

Gegen die frühere Mitarbeiterin Andrea Grob und deren Freund sind rechtliche Schritte eingeleitet worden, gegen Personen die gegen das Bartlgut im Hintergrund und für die Öffentlichkeit anonym arbeiten wird ebenfalls bereits ermittelt.

Die an uns herangetragenen finanziellen Forderungen haben uns darin bestätigt, dass es hier nicht um das vermeintliche Wohl unserer Pferde, sondern nur um die Bereicherung einzelner Personen geht. Auch dagegen sind bereits rechtliche Schritte eingeleitet worden.

Wir bleiben nicht anonym, lassen uns nicht erpressen und werden mit aller Kraft unser Bartlgut, unsere Mitarbeiter und unsere Pferde schützen!

Edda und Wenzel Schmidt

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