Weidezaun für Pferdekoppeln
Jeder Pferdehalter ist verpflichtet, die in seiner Obhut befindlichen Pferde sicher zu verwahren – dazu gehört insbesondere auch die Errichtung eines ausbruchsicheren Weidezauns. Wie dieser aussehen sollte, hat Pferdplus mit Experten und Sachverständigen recherchiert.
Der Pferdehalter muss zum Schutz seiner Pferde und zum Schutz der Allgemeinheit entsprechende Vorkehrungen treffen, die ein Ausbrechen nach menschlichem Ermessen ausschließen, sprich: die Beschaffenheit von Weide- oder Koppelzäunen muss dergestalt sein, dass eine „sichere Verwahrung“ gewährleistet ist. Laut Dr. Elke Standeker, Juristin und Turnierreiterin gäbe es keine genauen gesetzlichen Vorgaben, wie die Umzäunung einer Pferdekoppel beschaffen sein muss. Der Halter eines Tieres (hier: Pferdes) hafte lediglich für die Unterlassung der nach den Umständen gebotenen Vorkehrungen zur Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres. Außerdem sei nach der Rechtsprechung des OGH ein Elektrozaun alleine keine ausreichende Verwahrung von Pferden. Es benötige vielmehr einen das gesamte Weidegebiet umschließenden, stabilen Holzzaun mit drei bis vier festen, innen angebrachten Querstangen und einem zusätzlich an der Zauninnenseite angebrachten Elektroband, das verhindert, dass sich die Pferde gegen den Zaun lehnen. Tierschutzgesetzlich verboten seit 1. 1. 2005 auf Grund der Verletzungsgefahr ist die Verwendung von Stacheldraht oder weitmaschigen Knotengitterzäunen. Auch spitze Winkel seien wegen der fehlenden Ausweichmöglichkeit für Pferde zu vermeiden.
Mindesthöhe
Ab wann ein Zaun als ausreichend hoch gilt, damit er Pferde wirkungsvoll am Ausbrechen hindert, hängt letztlich vom individuellen Einzelfall ab. Dazu wieder Dr. Elke Standeker: „Eine Mindesthöhe der Umzäunung einer Pferdekoppel ist gesetzlich nicht vorgegeben. Als gesetzlich nicht verankerter Richtwert kann jedoch folgende Faustregel herangezogen werden: Mindesthöhe der Umzäunung = Widerristhöhe des größten Pferdes x 0,9. Es gilt jedoch im Einzelfall, welches Pferd sich hinter dem Koppelzaun aufhalten soll; so gelten etwa bei Hengsten oder bei Springpferden weitaus höhere Anforderungen als etwa bei einem gemütlichen Freizeitpferd, das den Weidezaun stets respektiert hat und noch nie ausgebrochen ist. Überdies kann bei besonderen Umständen des Einzelfalles ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab geboten sein z. B. wenn die Koppel neben einer stark befahrenen Straße liegt.“
Stabiles Tor
Das Tor sollte eine professionelle Metall- oder Holzkonstruktion von größter Stabilität sein. Die Säulen oder Steher, die den Torflügel zu tragen haben, müssen besonders hohen Belastungen standhalten und sind daher immer gut zu verankern. Der Verschluss muss ebenfalls entsprechend stabil und vor allem pferdesicher sein. Die Tore sollte man als Doppeltore mit einer Pufferzone ausführen, wobei man als inneres Tor auch elastische Griff-Sets mit eingewebter Litze verwenden kann; von den beliebten Spiralgriffen ist abzuraten, denn sie können sich mit Pferdebeinen oder Schweifhaaren zu einem Gordischen Knoten verwickeln. Wichtig: bei einem E-Zaun die vorgeschriebenen Warnschilder anbringen!
Versichert?
Höchst ratsam ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme. Ein gesetzlicher Versicherungszwang für Tierhalter besteht jedoch nicht.
Weidezaun-Varianten – plus & minus
Dr. Günter Forenbacher (gerichtlich beeideter Sachverständiger) hat positive und negative Beispiele für Koppelumzäunungen kommentiert.
Empfehlenswerte Zäune
strahlend weiße Latten (dadurch entsprechende Signalwirkung); optimale Höhe und Anzahl der Querlatten; Splitterfreiheit sowie Rundungen beugen Verletzungen vor; Baukastensystem ermöglicht unkomplizierte Ergänzung; zusätzliche Absicherung durch dreifache Elektrodrähte; die Querlatten an der Innenseite der Koppel fixieren, um ein Hinausdrücken durch das Anlehnen von Pferden zu vermeiden
Bedingt empfehlenswerte Zäune
Koppeleingang mit bloß aufgelegten Holzbohlen (stehen diese auf beiden Seiten weit genug über, ist die Handhabung unpraktisch); sind sie knapp bemessen, gelingt es den Pferden, diese beim Anknabbern aus der Auflage zu bewegen; optisch erfreulich wäre eine Hecke (bei geringer Höhe verleitet es jedoch zum Überspringen – daher für Turnierpferde ungeeignet), akzeptabel für die Unterteilung von Herden eines Züchters und für Kleinpferde, wenn die Hecke wirklich ausreichend dicht ist; Gefahr, dass Pferde in der Langeweile einen Durchgang schaffen; auf jeden Fall bedarf es einer verlässlichen äußeren Umzäunung; prinzipiell eine praktische Methode, Koppeln schnell zu verlegen, um ein gezieltes Abweiden zu ermöglichen, ist der Bandzaun – als Absicherung nach außen jedoch ungeeignet
Nicht empfehlenswerte Zäune
Gitter, Drähte (Maschendraht) oder Elektrobänder alleine oder in Kombination mit Stehern sind prinzipiell ungeeignet (erhebliche Verletzungsgefahr!), schon ein Schlagen nach Fliegen kann zu Durchschlagen und Hängenbleiben führen; haben schlechte Signalwirkung, sind für Pferde praktisch nicht erkennbar, Gitter sind wegen der bereits oben beschriebenen Verletzungsgefahr kategorisch abzulehnen, Pferdebeine können sich in Gittern verfangen; von einem Draht durchschnittene Sehnen und Bänder sind leider häufige Koppelverletzungen.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Pferdplus 12/2010
Autoren: Martin Haller/Dr. Günter Forenbacher
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